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Wohngebiet Litermont: Strom, Gas, Wasser, Scheisse

Wohngebiet Litermont: High Noon 2022
10. September 2021
Wohngebiet Litermont Beckingen Mogroach WLV
Wohngebiet Litermont: Stellvertreterkrieg
16. Juli 2022
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Wohngebiet Litermont: Strom, Gas, Wasser, Scheisse


Happy New Year 2022




Die WLV ist mittlerweile um ein Stromnetz ärmer und die Litermont GmbH um einen satten Kaufbetrag der Energis-Netz reicher.

Als Akt der Selbstlosigkeit hat sich das Ritter Dagobert selbst auf die Fahne geschrieben.

Danke, du Teufelskerl....

Er will ja nur das Beste von uns... Geld, Liebe und Anerkennung.

So wie der Quecksilber durchzogenen peruanische Goldwäscher für die Schmuckindustrie so soll der vogelfreien litermonter Bergbewohner für die privaten Rentenrücklagen in dem als Vermögensverwaltung Litermont GmbH firmierten Geldspeicher K.-F. Binder´s weiter ausgebeutet werden.

Doch der Litermont schlägt zurück...



Abrechnung auf dem Litermont



Anfang November gibt´s wieder Post von der WLV: die Mahnung für die Nebenkostenabrechnung 2019.

Der geneigte Leser und der betroffene Litermonter weiß, dass die eigentlichen Verbräuche bezahlt sind und nur medienbezugsfremde Kosten nicht von uns erstattet wurden.

Wir legen gegen den Bescheid Widerspruch ein und erwähnen nochmals, dass wir eine Zusendung der entsprechenden gesetzlichen Nachweise und Belege der allgemeinen und indirekten Kosten zur Einsicht verlangt und zum 14.06.2021 zugesichert bekommen haben.


Dann kommt die Nebenkostenabrechnung 2020 und wieder muss Silvi sich stundenlang hinsetzen um die virtuosen Zahlen zu korrigieren.

Diesmal wurde der halbe Gasverbrauch 2019 einfach mit in 2020 verrechnet (wir unterstellen jetzt mal nur Dilettantismus).

Bei umgelegten 70€/brutto Stundenlohn kann man Landruin auch mal die neuste Ausgabe von "Exel für Dummies" spendieren, Kai.

Eine korrigierte Abrechnung 2020 kam bis jetzt nicht an.

Dafür erhielt ich Mitte November von K.-F. Binder einen Anruf, der inhaltlich der darauffolgenden Mail entspricht:


Guten Morgen Silvia, guten Morgen Chris,

beigefügt erhaltet Ihr den neuen Servicevertrag, wie heute besprochen mit Chris.

Würde mich freuen, wenn Ihr diesen so akzeptieren könntet.

Im Hinblick auf die offene Abrechnung aus 2019 wäre ich dankbar, wenn Ihr den offenen Restbetrag bezahlen könntet. Mein Angebot an alle steht ja: die WLV wird alle gleich behandeln, d.h. im Rahmen eines etwaigen Vergleichs würden wir anteilig auch zurückzahlen, sofern jemand zuviel bezahlt hat. Zur Vermeidung eines Mahnbescheids wäre alternativ auch denkbar, dass bzgl. der Abrechnung 2019 von Dir, Silvia, auf die Einrede der Verjährung verzichtet wird, dann könnten wir damit ebenfalls noch abwarten und aus meiner Sicht unnötige Kosten sparen.

Gruss Kai

Download Servicevertrag Stand 12/2021

Silvi formuliert einen Gegenvorschlag, der unsere Verbräuche für 2019 und 2020 um 13% höher beaufschlagt als in seinem neuen Servicevertrag von 25% für Wasser und 15% auf Gas.

Seine unglaublich hohen Kosten sollten damit locker gedeckt sein.

Gleichzeitig bekommt er von uns (schon wieder) eine sittsame Korrektur seines Servicevetrages, den wir so unterschreiben würden.



hallo Silvia,

...

Den mir bereits bekannten Vorschlag zur Abrechnung 2020 kann ich leider nicht annehmen.

Meine Frage bezüglich Abrechnung bezog sich auf die angemahnte und offene Abrechnung 2019. Hier muss ich nun einen Mahnbescheid starten, sofern wir keine andere Lösung finden.

Gerne melde ich mich nächste Woche bezüglich Service-Vertrag.

Bezüglich Abrechnung 2019 benötige ich eine finale Antwort von Dir vor dem Wochenende.

...


Hallo Kai,

...

Dies ist als meine finale Antwort zu deiner Frage zu betrachten und als Lösungsvorschlag meinerseits.

...

Die dir bereits bekannte Korrektur 2020 ist somit nicht mehr gültig. Es gilt mein neuer Vorschlag. Somit wäre auch für 2020 eine gute Lösung gefunden. Und das gleich in einem Zug. Die 2020er Abrechnung muss wegen falscher Gasberechnung sowieso geändert werden.

...


Hallo Silvia

Leider habe ich den Eindruck, dass Du mich nicht verstanden hast. Hier geht es nicht um das Verhandeln von Einzelvorschlägen - es geht nur darum, ob ich den angemahnten Betrag der Abrechnung 2019 nur als Mahnbescheid bei Gericht einreichen soll, oder ob wir eine andere Lösung finden. Ihr seid vermutlich die einzigen „Neukunden 2019“, die (in 2020) erstmals eine Abrechnung erhalten haben und die wir nun per Mahnbescheid angehen müssen.

Stand heute, muss ich Frau Dr. Altmeyer nun beauftragen, den bei Euch offenen Restbetrag aus der Abrechnung 2019 per Mahnbescheid einzufordern. Daraus entsteht ein neues Verfahren bei Gericht, welches zu vermeiden gewesen wäre. Schade, aber natürlich muss und werde ich Eure Entscheidung akzeptieren.

Nach meinem Kenntnisstand haben die meisten oder alle anderen neuen Kunden haben verstanden, dass wir aufgrund der bereits laufenden Verfahren a) entweder eine Vergleichslösung finden werden (die für alle gleich ist von der Logik her) oder b) gerichtlich ein Ergebnis erhalten werden. Gleich, ob letztlich a) oder b) herauskommt… wir haben verbindlich zugesagt und werden das auch einhalten - für alle anderen Anwohner werden wir gleich verfahren. Das bedeutet, dass wir bei Anwohnern, die zB 2019 voll bezahlt haben, ggfs. entsprechende Rückzahlungen vornehmen werden.

Wir können nicht mit jedem Anwohner einzelne Regelungen treffen, wonach beim einen so und beim anderen anders verfahren wird. Dafür kann ich nur um Verständnis bitten.

Deine/Eure Gedanken zum Servicevertrag werde ich mir kommende Woche noch anschauen. Aufgrund der Tatsache, dass wir inzwischen ca. 15 Zusagen zum jetzigen Vertrag haben, gehe ich allerdings nicht davon aus, dass wir weitere Änderungen vornehmen können, sofern dafür nicht triftige Gründe vorliegen.

...

...

Inzwischen konnte ich mir auch Deine Kommentare bzw. Vorschläge zu unserem Servicevertrag (Stand 211106) angesehen, die Du mir am 19.11.21 zugesendet hattest. Diese sind für mich nicht akzeptabel. Aus heutiger Sicht gibt es für mich keinen Grund weitere Veränderungen am Servicevertrag vorzunehmen.

Schade finde ich, dass ich Dich mit meinem Vorschlag für eine kostenmäßig sinnvollere Vorgehensweise (zB Verzicht auf die Einrede der Verjährung) bei den strittigen Kosten der Abrechnung 2019 nicht überzeugen konnte. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich hier ja keine Nachteile für Dich ergeben hätten. So entstehen nun eben vermeidbare zusätzliche Kosten...

...


Wüster Litermont



Schon vor einigen Wochen wurde von der WLV angefangen an jedem Hausanschluss, der nicht absperrbar ist, einen Schieber nachträglich am Leitungsnetz zu installieren.

Natürlich nur um DIN-Normen für Wassernetze einzuhalten. WTF..? Zahlungsunwilligen Anwohnern am 01.01.2021 den Saft abdrehen zu können spielt natürlich keine Rolle.


Erdarbeiten der WLV bedeuten:

Unangemeldet im Umkreis der vermuteten Leitung großzügig Löcher buddeln bis zur eventuell erfolgreichen Lokalisierung / Strom- oder Wasserausfälle erzeugen durch Zerstörung nicht dokumentierter Leitungen / behelfsmäßige Baustellensicherung einrichten / warten bis die Arbeiten von Waldelfen fertiggestellt werden / im nächsten Quartal doch selbst weiterarbeiten / Restarbeiten bis zum Beschwerdeanruf des genervten Anwohners vergessen / Loch zuschütten / restlichen Erdaushub und Baustellensicherung bestenfalls auf irgendein freies Grundstück kippen oder einfach liegen lassen / alle Arbeiten den Anwohnern in Rechnung stellen.

Wobei die erfolgreiche Lokalisierung der Wasserleitung bei unserem Nachbarn sich durch ungeplantes Volllaufen der Baugrube ankündigte.

Der Bauunternehmer informiert die vermeintlich betroffenen Anwohner mit einstündiger Vorlaufzeit über die Abriegelung der beschädigten Leitung.

Die Störung unserer laufenden Waschmaschine informiert uns.

"Ach... dann hängt ihr auch an Strang Nr.5?"

Aber zurück zum eigentlichen Thema: der angedrohten Wasserabstellung zum 01.01.2021.

Jeder Anwohner reicht bei der Gemeinde bzw. dem Eigenbetrieb Beckingen einen Antrag auf Anschluss an die Wasserver- und -entsorgung (vom Richter bei der mündlichen Anhörung der Einstweiligen Verfügungen verlangt - dazu später mehr).

Die Anträge werden von der Gemeinde mit unterschiedlichen Begründungen abgelehnt:

"Nach §3 Anschluss und Benutzungsrecht ist ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Beckingen leider nicht möglich. Ihr Grundstück liegt außerhalb des zuständigen Versorgungsgebiets der Gemeinde Beckingen. Demzufolge ist auch die Abwasserentsorgung für Ihr Grundstück nicht gewährleistet.")

Ach so, wir liegen also nicht im Verwaltungsgebiet der Gemeinde Beckingen. Doch Freistaat...

"Für ihr Grundstück besteht keine Möglichkeit an eine öffentliche Ver- und Entsorgungsanlage anzuschließen, da es sich in ihrem Fall um ein Gebiet handelt, das privat erschlossen wurde."

Aha... aber eine private Erschließung schließt grundsätzlich das Anschluss- und Benutzungsrecht nach §3 nicht unmittelbar aus, liebe Gemeinde.

Und die Wasserversorgung kann von den Kommunen in einem Ausschreibungsverfahren an Dritte ganz oder teilweise übertragen werden. Die Besitzverhältnisse der Netze spielen dabei keine Rolle.

Die Fürsorge- und Kontrollpflicht liegt dann weiterhin bei der Gemeinde.

Gegen den Bescheid legen wir Widerspruch ein.

Satzung der Gemeinde Beckingen über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser

§3

Anschluss- und Benutzungsrecht

(1) Jeder Eigentümer eines im Gebiet der Gemeinde liegenden Grundstückes ist berechtigt, den Anschluss seines Grundstückes an die Wasserversorgungsanlage und die Belieferung mit Trink- und Gebrauchswasser aus der Wasserleitung nach Maßgabe der Satzung zu verlangen.

(2) Das Anschluss- und Benutzungsrecht erstreckt sich nur auf solche Grundstücke, die an einer betriebsbereiten Wasserversorgungsleitung liegen. Die Grundstückseigentümer können nicht verlangen, dass eine neue Versorgungsleitung hergestellt oder eine bestehende Versorgungsleitung geändert wird.

(3) Der Anschluss eines Grundstückes an eine bestehende Versorgungsleitung kann versagt werden, wenn die Wasserversorgung wegen der Lage des Grundstückes oder aus sonstigen technischen oder betrieblichen Gründen der Gemeinde erhebliche Schwierigkeiten bereitet.

(4) Das Anschluss- und Benutzungsrecht besteht auch in den Fällen der Abs. 2 und 3, sofern der Grundstückseigentümer sich verpflichtet, die mit dem Bau und Betrieb zusammenhängenden Mehrkosten zu übernehmen und auf Verlangen Sicherheit zu leisten.

§ 4

Anschlusszwang

Die Eigentümer sind verpflichtet, die Grundstücke, auf denen Wasser verbraucht wird, an die öffentliche Wasserleitung anzuschließen, wenn die Grundstücke an eine Straße (Weg, Platz) mit einer betriebsfertigen Versorgungsleitung grenzen oder ihren unmittelbaren Zugang zu einer solchen Straße durch einen Privatweg haben.

"Die Eigenbetriebe nehmen ihre Aufgaben selbständig war und nur in ganz geringem Umfang Leistungen der Gemeinde in Anspruch. Es sind keine Dienstleistungen aus der Werkleitung ausgegliedert. Werkleiter ist nach den Bestimmungen der jeweiligen Betriebssatzung der Bürgermeister der Gemeinde Beckingen."

(Quelle: Gemeinde Beckingen)

Grundgesetz Bundesrepublik Deutschland

"Für die Bürger:innen der Bundesrepublik folgt bereits aus dem Grundrecht auf Leben und Gesundheit des Art. 2 Grundgesetz (GG) und dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 GG ein Anspruch auf sichere, qualitativ angemessene Versorgung mit Trinkwasser als Bestandteil des zu sichernden Existenzminimums. Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung, die sogenannte öffentliche Wasserversorgung, ist gemäß §50 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) allerdings auch ausdrücklich Aufgabe der Daseinsvorsorge. Sie obliegt in den Bundesländern den Gemeinden beziehungsweise den eigens dafür eingerichteten öffentlichen Zweckverbänden und ist ihnen in der Regel als Pflichtaufgabe zugewiesen. Insofern haben die Kommunen in ihrem Gebiet die Bevölkerung sowie die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen ausreichend mit Trink- und Betriebswasser zu versorgen. Unter Beachtung der rechtlichen Vorgaben entscheiden die Gemeinden selbst, wie die Trink- und Brauchwasserversorgung zum Wohle der Bürger:innen vor Ort ausgestaltet und organisiert wird. Dabei können sich die Kommunen durchaus der Hilfe privater Unternehmen bedienen, solange sie die wesentlichen Entscheidungen selbst treffen."

Grundgesetz GG § 28, Absatz 2

"Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung."

Kommunale Selbstverwaltung

"Hierunter fallen auch die Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserversorgung. Welche Organisationform zur Erfüllung dieser Aufgaben gewählt wird, bleibt den Kommunen überlassen. Sie müssen allerdings sicherstellen, dass die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden."

Rechtlicher Rahmen für die Privatisierung

"Die Wasserver- und Abwasserentsorgung sind, im Gegensatz zur Strom- und Gasversorgung, bislang vom Wettbewerb innerhalb bestehender Versorgungsgebiete ausgenommen. Während die Versorgung mit Wasser eine wirtschaftliche Tätigkeit ist, zählt die Entsorgung zu den hoheitlichen Aufgaben. Das spiegelt sich in der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung wider. Bislang ist die Privatisierung vorwiegend auf die Wasserversorgung beschränkt."


Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz Saarland

"Der Wassernutzung der öffentlichen Wasserversorgung und damit der Nutzung des Wassers für Trinkwasserzwecke zur Versorgung der Bevölkerung kommt absolute Priorität zu, das hat das Bundesverfassungsgericht 1981 hervorgehoben. Dies ist im Saarländischen Wassergesetz (SWG) auch explizit festgehalten. Die Grundversorgung mit Trinkwasser ist die zentrale gesellschaftliche, generationenübergreifende Aufgabe im Sinne der Daseinsvorsorge. Um die Wasserversorgung zur Daseinsvorsorge zu sichern, müssen neben der Aufrechterhaltung der Infrastruktur, die Wasservorkommen weitreichend gesichert werden. Dabei obliegt die öffentliche Wasserversorgung, die Versorgung der Allgemeinheit mit Trink- und Brauchwasser, den Gemeinden als Träger der Daseinsvorsorge im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie (Artikel 28 II GG)."


Und wie reagiert der kompetente Werkleiter der Eigenbetriebe Beckingen Bürgermeister Collmann auf den nahenden Showdown seiner zugrundeliegenden jahrzehnntelang kommunal versteckten Verwaltungsleiche?



Sehr geehrter Herr Binder,

...

Mittlerweile haben mich zahlreiche Anliegerinnen und Anlieger des Walderholungsgebietes angesprochen, die allesamt Angst bzw. Sorge darüber haben, dass die WLV zum Jahresbeginn eine Sperrung der Wasserversorgung vornehme, wenn keine Einigung über den Abschluss des von ihnen vorgelegten Servicevertrages erzielt weren kann.

... Dennoch möchte ich als Bürgermeister der Gemeinde Beckingen, die herzliche Bitte an Sie richten, von den dramatischen Mitteln der Wasserabsperrung abzusehen. ...

... Ich möchte auch betonen, dass im Falle der Wassersperrung das bislang bestehende Vertrauensverhältnis zwischen ihnen und mir in nicht unerheblichem Maße gestört würde, da ich als Bürgermeister selbstverständlich auch Verständnis für die "Extremsituation" der Anlieger habe und mir deren Sorgen nicht gleichgültig sind. ...

... Ich bitte daher nochmals von der angedrohten Maßnahme Abstand zu nehmen und dies auch offen gegenüber den Anliegern zu kommunizieren.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Collman

(Schreiben des Bürgermeister´s vom 25.11.2021 an K.-F. Binder)

(Mimimi...!)


Litermont unter Strom



Im Vorfeld des Stromnetzbetreiberwechsels wurde jeder Haushalt auf Anschlusskonformität der Elektroinstallation von der Netzgesellschaft überprüft.

Um die geforderte Fertigstellung für den neuen Netzbetreiber einreichen zu können mussten einige Anlagen aus der Edison-Ära zeitgemäß aufgepeppt werden.

Zwei Sicherungen für´s Haus sind genauso unzulässig wie der nagetierkonforme Sicherungskasten an der Aussenwand oder die Hauszuleitung die über Nachbar´s Keller (immerhin mit separaten Zählern) läuft, auch wenn´s schon seit Jahrzehnten funktioniert und es keinen interessiert hat.


(Ingenieurskunst von Jostaufderstroht, dem despotischen Verwalter a.D.: der hatte einige Häuser hier auf Kosten und in Unwissenheit Binder Senior´s zur kostengünstigen Unterbringung der Verwandtschaft bauen lassen. Zur Vermeidung unnötger Stromkosten wurde die Stromversorgung über sein benachbartes Verwaltungsbüro -mittlerweile ein Wohnhaus- laufen lassen.)

Auch ist bei der Überprüfung der Hausinstallation aufgefallen, dass nicht nur Leitung direkt in die Nachbarshäuser laufen, sondern auch zu den benachbarten Strassenlaternen (immerhin 4 Stück auf 15 Metern, Grundstück WLV) und der Hauseigentümer die dortige Überbelichtung seit Jahren aus eigener Tasche bezahlt.


Wie sich rausstellte wusste Landruin (mittlerweile in der Beliebtheitsskala mit Jostaufderstroht gleichgezogen) über den Stromdiebstahl Bescheid.

"Sind aber doch stromsparende LED´s in den Laternen...."

Wohl aber unterbelichtet nicht über mögliche Auswirkungen eines solchen Deliktes.

"Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


Der neue Stromliefervertrag ist unterzeichnet und der Stromzähler gewechselt. Die Energis verlegt auch schon fleissig neue Leitungen und klemmt die einzelnen Leitungskreisläufe auf neue Unterverteilungen.

Landruin informiert die vermeintlich betroffenen Anwohner mit einstündiger Vorlaufzeit über die Stromabschaltung.

Das Standbild unserer laufenden Homeoffice-Videokonferenz informiert uns.

"Ach... dann hängt ihr auch an Strang Nr.5?... habe erst vor 2 Stunden von Energis die Abschaltung erfahren... ja... ja Herr Hornef... defacto sind wir tatsächlich noch Eigentümer... Herr Hornef... Herr Hornef!... Kann ja auch nichts dafür... Herr Hornef...! Herr... also... jaaaaa aber... Vorlaufzeit...? jaaaaa aber... Herr Hornef... Herr Hornef... Herr Hornef... Herr Hornef... ich beende dieses Gespräch jetzt... Herr... ich beende das Gesprä...."

(Servicevertrag Binder Punkt 7.3.: Der Beginn der Unterbrechung der Serviceleistungen ist dem Kunden drei Werktage im Voraus anzukündigen.)

Litermont gibt Gas





Binder droht ja damit Anfang des Jahres 2022 den Anwohner den Wasser- und Gashahn abzudrehen, wenn sie seinen halbseidenen Servicevertrag nicht unterschreiben. Im Gegensatz zu der Wasserversorgung kann man sich bei Gas einfach von der WLV abnabeln.

Das führte in den letzten Wochen zu einer sprunghaften Nachfrage an Gastanks auf dem Litermont, Löcher wurden gebuddelt, Gräben gezogen und dutzende Gasspeicher aufgestellt oder im Erdreich versenkt.


Wir wollten eigentlich bis zum Frühjahr mit dem Gastank warten.

Aber als Anfang Dezember wieder eine schriftliche Aufforderung der WTF ...äh WLV zur Unterzeichnung des Servicevertrages binnen einer Frist von ganzen 5 Tagen und erneuter Androhung einer Einstellung der Versorgung zum 01.01.2022 ins Haus trudelt organisieren wir noch am gleichen Tag die Ersatzversorgung mittels eines eigenen Gastanks.


Also wieder den ganzen Garten aufbuddeln...Kurz vor Weihnachten war dann alles betriebsbereit. Binder kann den Gashahn zudrehen.

Der hat sich über die Gasflucht selbst ein Bild gemacht und dabei sein Unverständnis dem ein oder anderen Abtrünnigen mitgeteilt, Mimimi... Wenn man sich selbst den Arsch abputzen und die Schühe schnüren kann sollte man eigentlich die Konsequenzen seiner Handlungen abschätzen können.



Litermont geladen



Da schnell gehandelt werden musste (besondere Eilbedürftigkeit im Juristendeutsch), also Binder uns bald den Hahn zudrehen will, kam beim Amtsgericht eine Flut von Anträgen auf Einstweiligen Verfügungen der Litermonter an.

Mitte Dezember kam es dann zu öffentlichen Anhörungen, zwei an der Zahl, getrennt nach Klägern mit oder ohne Gasversorgung durch die WLV.


Der Gerichtsaal war prall gefüllt mit geladenen Anwohnern, ein Teil offiziell vom Gericht, der Rest spätestens beim Anblick der Beklagtenseite: Binder, Landruin und seine Anwältin A..

Das Amtsgericht als unterste Gerichtsbarkeitsstufe ist die erste Instanz der Gerichtsbarkeit, primär für Zivil- und Strafrechtsverfahren zuständig.


Die Frage also, ob die WLV oder die Gemeinde eine Monopolstellung bezüglich der Wasserversorgung hat kann vom Amtsgericht nicht entschieden werden, da es sich um Verwaltungsrecht handelt und somit das Verwaltungsgericht zuständig ist.

Aber man braucht eine Regelung vom Amtsgericht, um beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf ein Eilverfahren einreichen zu können.

Unabhängig davon ging es bei der Anhörung vorm Amtsgericht neben Servicevertrag, Bagger, Nebenkostenabrechnungen und Verwaltung auch über eine mögliche Monopolstellung der WLV in punkto Wasserversorgung.

Was die Anwältin natürlich verneinte, da sie ja die Gemeinde in der Verantwortung sieht und eine Durchleitung des Wassers durch die Eigenbetrieb „Gemeindewasserwerk Beckingen" an die Anwohner ja möglich sei...


Und die sieht wie wir wissen die Verantwortung bei der WLV, so schieben sich beide den schwarzen Peter gegenseitig zu.

Also gäbe es keine Monopolstellung der WLV, so des Teufel´s Advokat und sie hätten auch alle Möglichkeiten ausgeschöpft um etwas an der derzeitige Situation zu ändern.

Da muss ich intervenieren und in den Gerichtssaal werfen, dass Binder ein Kaufangebot des gesamten Gebietes vorlag, inklusive der Versorgungsnetze (damals noch mit Stromnetz)...

... das wissen wir aus erster Hand, denn der ernstgemeinte Vorschlag kam von Silvi und mir.


Worauf wir bis heute keine Antwort erhalten haben - er somit nicht sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft hat und das Verhalten seine frühere Aussage "mit den vererbten Altlasten lieber nichts mehr zu tun haben zu wollen" widerlegt.

Das Beta-Männchen mit Alpha-Ambitionen erwidert darauf pikiert etwas, was ich aufgrund seiner Hochfrequenz-Stimme trotz Nachfragen und sopraner Wiederholung nicht verstehen konnte. Das "Antworten Sie nicht darauf" seiner Anwältin konnte ich wie ihre rethorisch gemeinte Frage "was soll sich denn bitte dann ändern?" verstehen.

Meine Antwort: es gäbe keinen Sevice-Vertrag. Und somit keine Streitigkeiten über die Gerichte urteilen müssten.


Das prozessverfolgende Litermont-Publikum läd die im Laufe der Anhörung geladen Spannung via Handzeichen und Diskussionsbeiträgen ab und es entsteht ein konstruktiver Informationsaustausch... zumindest zwischen Publikum und Richter.

Zeitweise auch im Stile des britischen Unterhauses, wobei der Beklagte, ölgötzengleich mit gelegentlichen Mimimi-Anfällen, vom Litermont-Volke auch mal mit Buh-Rufen oder der tatsachensprechende Nachbar mit Applaus bedacht wird.


Auf folgende Übergangsregelung wurde sich nach 3 Stunden verständigt:

Das Wasser wird nicht abgedreht. Für 4 Monate wird die Versorgung vorerst fortgeführt. Auf den Bezugspreis des Eigenbetrieb „Gemeindewasserwerk Beckingen" kommen 30% Aufschlag plus Grundgebühr.

Für Gas eine ähnliche Regelung mit 20% Aufschlag.


Jeder Haushalt muss (so der Richter) innerhalb vier Wochen einen Antrag auf Wasserversorgung bei der Gemeinde stellen, um einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid zu bekommen.

Wie erwähnt erhält jeder einen negativen Bescheid. Darauf muss man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Erst dann kann man vor dem Verwaltungsgericht gegen die Gemeinde Beckingen klagen.


Am Vibrieren seines hauseigenen Schmuckkettchens an der FFP2-Maske über seinem Pokerface konnte man den Widerwillen zur Zustimmung über die Höhe der Abschlagszahlungen bei Binder erahnen.

Auf meine an ihn persönlich gerichtete Frage, ob diese Vereinbarung auch für die Anwohner gelte, die (noch) keine einstweilige Verfügung gegen die WLV eingereicht haben reagierte er... Jeopardy!-Jingle... mit seiner gewohnt lethargischen Ignoranz.


Wie hatte er es in unserem Mailverkehr vertont?

"....für alle Anwohner werden wir gleich verfahren..."

Wir zweifeln an der Empathie Binder´s, aber nicht an seiner Impertinenz den Anwohnern ohne Einstweilige Verfügung, zum Beispiel uns, am 01.01.2022 letztendlich doch die Versorgung abzudrehen.

Deswegen geht von unserem Anwalt eine Mail mit der Forderung an die WLV, zu gleichen Konditionen wie verhandelt bis Ende April unsere Versorgung weiterzuführen ohne Einreichung einer Einstweiligen Verfügung, um die dadurch entstehenden Kosten für beide Seiten zu vermeiden.


Die Lesebestätigung der Mail bleibt die einzige Reaktion der WLV, die gesetzte Frist verstreicht unbeantwortet und unsere Einstweilige Verfügung gegen das "grob treuwidrig und sogar sittenwidrigen Verhalten" seitens der Antragsgegnerin (WLV) geht zum Gericht.

Mit dem darauffolgenden gerichtlichen Vergleichsvorschlag (gleiche Konditionen wie in den vorangegangenen Entscheiden) sind wir bis auf einen Punkt einverstanden, und zwar dass die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des Vergleichs, gegeneinander aufgehoben werden.


Wir sehen nicht ein, dass wir der WLV eine außergerichtliche Einigung vorschlagen, die es nicht mal für notwendig erachtet zu antworten und wir diese vermeidbaren Kosten dann teilen sollen... das soll Binder schön alles bezahlen. Unser Anwalt reicht eine Änderung des Punktes der gesammtschuldnerischen Haftung beim Gericht ein.

Binder´s Anwältin schreibt dazu, sie könne keine Stellung zu unserem außergerichtlichen Einigungsversuch nehmen, da ihr hierzu von uns nicht vorläge. Komisch... woher kam dann die Lesebestätigung der Mail mit besagtem Inhalt...?

Also muss jetzt das Gericht entscheiden, wer wie was bezahlen muss.

Unsere Einstweilige Verfügung ist aber somit auch durch und die Trockentrenntoilette, die wir uns vorsorglich angeschafft haben, kommt jetzt erst mal doch nur im Wohnmobil zum Einsatz.


Wie der Zufall so will...



Und so konnten wir entspannt Sylvester in Frankreich feiern, da die Wasserversorgung (vorläufig) weitergeht und Binder nicht abdreht.

Oder doch...? Während Silvi und ich am Neujahrstag im Wohnmobil ausnüchtern, tut sich seltsames auf dem Litermont.

Ich zittiere aus der Mail eines Anwohner´s, der das passend beschreibt:

Zufälle gibt es !

Da fällt doch tatsächlich die Wasserversorgung bei uns auf dem Litermont pünktlich zu 01.01.2022 aus.

Genau dann, wann eigendlich uns der Wasserhahn zudreht werden sollte.

Zufälle gibt es.

Ein Schelm der Böses vermuten lässt, dass dahinter ein abgekartertes Spiel stecken könnte? Niemals.

Auch ist von Anwohner-Seite genau in diesem Augenblick, wenn kein Wasser mehr läuft, niemand unter irgend einer Telefonnummer beim Wasserwerk zu erreichen. Von Anwohner-Seite versteht sich...

Zufälle gibt es.

Und dann erreicht auch noch die Polizei Binder ausgerechnet am Neujahrsmorgen telefonisch. Hut ab. Hat er auf unseren Anruf für Neujahrsgrüße gewartet oder liegt ihm einfach nur das Wohl der Anwohner am Herzen, dass er jederzeit für solche Fälle erreichbar ist.

Zufälle gibt es.

Selbst Landruin hat für Notfälle am Neujahrsmorgen das Bürotelefon auf sein Handy durchgeschaltet, um für uns erreichbar zu sein. Wie nobel. Nein, auch er hat bestimmt auf Neujahrsgrüße von uns gewartet.

Zufälle gibt es.

Und dann kann Landruin wie selbstverständlich und sofort telefonisch die verantwortliche Person vom Wasserwerk per Handy (der hat auch auf Neujahrsgrüße gewartet) erreichen und wie selbstverständlich ist dann auch noch eine Erklärung für die unterbrochene Wasserversorgnug parat, nämlich dass die Pumpe der Wasserversorgung zum Litermont ausgefallen ist. Und wenn dann auch noch tatsächlich 10 Minuten später nach Anruf von Landruin beim Wasserwerk das Wasser wieder fließt, fragt man sich doch:

Zufälle gibt es.

...und wenn jetzt noch einer behaupten würde, dass dies ein eventueller Probelauf zum Abschalten der Wasserversorgung gewesen sei, kann man nur sagen:

Zufälle gibt es.


FRAGLICHES KAUFANGEBOT DER WUTBÜRGER



LITERMONT VERKAUF VERBINDERT



Im Juni 2021 vergeudeten zwei Neobiten aus dem Freistaat Litermont wertvolle Zeit der Gemeinde mit der Vorstellung ihres sogenannten Projekt Wohngebiet Litermont. Silvi und Chris, ein influencendes Öko-Pärchen aus dem Mogroach-Universum, vertreten die desillusionäre Vorstellung vom Litermont extraordinär - Vermischung von legalem Dauerwohnen und Ferienwohnungen im Bretterbudenstil, Hipsterbehausungen genannt Tiny-Häuser. Naturnah, ökologisch, vorzeigbar, touristisch attraktiv und legal... Schlagworte mit denen sie bei Bürgermeister Collmann dank Narkolepsie auf taube Ohren stoßen. Und seien wir doch ehrlich: alles Attribute ohne die unser Wohngebiet jahrzehntelang bestens zurecht gekommen ist. Wo bliebe da der architektonische Kontrast zur wilden Natur? Wo die Ausreizung der Grauzonen im satten Grün? Schlichte Strassen sind öko im Überfluss, Scheißegal ist besser als legal und Touristen unterschreiben keine Serviceverträge. Dieses Projekt wäre gleichzusetzen mit der Zerstörung der jahrelang praktizierten nachhaltigen Versiegelung mittels Kiesgärten verschönerten und der UBA (UnterenBinderAufsichtsbehörde) genehmigten Prachtbauten. Dank des seitens der bauchgepinselten Gemeinde gebilligten Systems der badischen Misswirtschaft konnte ein Zurück zur Natur wie zu Reservats-Zeiten bisher verbindert werden und so soll es auch bleiben. In kurzen prägnanten Sätzen wird die eingenordete Haltung des Bürgermeisters gegenüber dem Antrag des größenwahnsinnigen Duo´s auf Änderung des Bebauungsplanes unterstrichen: "So einfach ist das auch nicht." und "Das können wir nicht machen.". Die Kaufofferte (inkl. Versorgungsnetze mit den damals noch im Besitz der Litermont GmbH befindlichen modernsten Stromnetzes), welche die beiden unterprivelegierten Anwohner dem Goldlöffelgebohrenen, trotz des kompetenten Desinteresses des systemtreuen Bürgermeisters, im Juli 2021 unterbreiten, wird altlastengleich ignoriert. Somit ein Ende des seit über 20 Jahren herrschenden Status Binder, eine einhergehende überregionale Unterbeschäftigung von Anwälten, Justizbehörden, Psychotherapeuten oder Putzfrauen genauso verbindert wie die Auflösung einer sinnfreien wie bebinderten Verwaltungsgesellschaft.


Ein Artikel von L.M.



10. September 2021

Wohngebiet Litermont: High Noon 2022

Es geht weiter mit dem Hauen und Stechen auf dem Wohngebiet Litermont. Gute Aussichten von Beckingen? "Collmannskuppe" ist gut genug zum schürfen, auch wenn der Diamant offensichtlich ist...
6. Juni 2021
Mogroach Littermont Saarland Wohngebiet Tiny Haus

Wohngebiet Litermont: Dagobert´s Kreuzzug

Im Lande Litermont, wo die Schatten drohn. Ein Vertrag, sie zu knechten, sie alle zu finden, Ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden. Im Lande Litermont, wo die Schatten drohn.

7 Comments

  1. Gabi u.Günther sagt:

    Euch beiden auch ein frohes und gesundes Neues Jahr 🎆🍀🍀🍄🐞!!! Danke für die spannende Fortführung der Litermontsaga 🙈🙈🙈🙈🙈

  2. Steffi sagt:

    Als ich FUCK TALES gelesen hab, hab ich mir vor Lachen fast in die Bux gemacht
    Tolle Zusammenfassung , wie kommt man auf eine derart witzige Interpretation?
    Ich find euch klasse 👍
    Wenn wir euch nicht hier hätten…….
    Danke für alles !!
    Steffi und Günter

  3. Lisa und Julian sagt:

    Grüße aus den USA! Wir haben nichts vom Wasserwahnsinn mitbekommen…. War aber zu erwarten! Danke für die, wie immer, herrliche Zusammenfassung
    Liebe Grüsse und ein frohes neues Jahr 🎈

  4. Tanja Rohe sagt:

    Neues Jahr, neues Glück🍀
    Super Zusammenfassung👍
    Danke liebe Silvi/liebet Chris🤚

  5. Hans-Werner Wahl sagt:

    Daumen hoch 👍 Der Bericht Trift Mal wieder den Nagel auf den Kopf. Zum Lachen, wenn es nicht für Betroffene zum Weinen währe 😰
    LG, Werner

  6. Marc sagt:

    “Wir wollen alle in Frieden leben.”

    K.F.Binder

  7. Günter sagt:

    Danke S u C
    Wieder mal ein guter Bericht

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