Projekt Mini Haus – Phase 2: Detailplanung
13. Oktober 2018Projekt Mini Haus – Phase 3: Planmäßig
3. März 2019Arbeiten wie die Profis
Von beglaubigter Ahnungslosigkeit zum Architekten ohne Plan
Wann wird der Plan endlich kommen und was wird die Gemeinde zum Freistellungsantrag sagen?
Das waren die beiden Fragen, die uns zuletzt bei unserem Tiny Haus-Bau beschäftigten.
Auf beide Fragen haben wir jetzt ein Antwort bekommen, zumindest teilweise:
beglaubigte Ahnungslosigkeit
Der Notartermin ist mittlerweile sechs Wochen her, die Sache mit dem Grundstückskauf ist also schon abgehakt. Check!
Mal wieder zu früh gefreut, wie sich rausstellt.
Der Fälligkeitstermin zur Zahlung des Kaufpreises von unserer Bank an den Grundstückseigentümer ist kaum zwei Tag verstrichen, da wird Silvi vom Verkäufer, in Persona unseres Ansprechpartners der Verwaltungsgesellschaft des Wohngebietes (nennen wir Ihn mal Balduin) leicht erbost angerufen um mitzuteilen, dass keine Kohle geflossen ist.
Das habe ihm die Notarin mitgeteilt.
WTF...?! Okay, da muss schnell nachgeforscht werden.
Bank angerufen um nachzufragen. Die meinte, dass da die Fälligkeitsanzeige nicht eingegangen ist, ohne die können sie nix überweisen.
Also Notarin angerufen um zu klären was da abgeht. Die ist nicht da, sondern im Urlaub.
Die Helferin erklärt, dass da noch eine Unterschrift fehlt und zwar muss der Kauf noch vom Geschäftsführer der Verwaltungsgesellschaft notariell beglaubigt werden.
Man soll sich keine Gedanken machen, sie kümmern sich schon darum.
Wie kann die Notarin eben noch mit Balduin telefoniert haben, wenn die im Urlaub ist?
Und was für ne Unterschrift....? Was ist denn das für eine Hühnerkacke?
Silvi kann sich nicht erinnern, dass bei dem Notartermin vom Grundstückskauf sowas erwähnt wurde. Balduin, der den Kaufvertrag im Namen des Verkäufers unterschrieben hat, wurde von der Notarin damals als Unterschriftsbevollmächtigter bestätigt.
Balduin nochmal angerufen, den Sachverhalt der fehlenden Unterschrift geschildert und mal erwähnt, dass die Notarin, mit der er gerade telefoniert haben will im Urlaub ist.
"Ach ja, das war die Andere, die...äh...ja, da war noch was... ja...ähm... ich kümmere mich darum!"
Zu Hause die Abschrift des Kaufvertrags nochmal genauer inspeziert und da stellen wir fest, dass der gute Balduin für unser Grundstück überhaupt nicht unterschriftsberechtigt ist.
Vollmachten überprüfen: überbewertet!
Was der Notarin wohl auch nicht aufgefallen ist, sonst hätte sie sicher nicht Balduins Vollmachten für irgendwelche Grundstücke, nur nicht für unseres in Kopie beigefügt.
Und falls es bekannt gewesen wäre, hätte sie erwähnen müssen, dass noch eine Unterschrift nachträglich erforderlich ist.
Ist ihr eher später aufgefallen und hat das ganze nicht für erwähnenswert erachtet. Ist ja der Hausnotar der Verwaltungsgesellschaft.
Total neutral also. Wir hätten besser einen anderen Notar rausgesucht.
Kann ja wohl nicht sein...!
Dass heisst, das Grundstück ist noch nicht bezahlt und ohne Grundstück wird auch keine Teilzahlung von der Bank an EcoChalet fliesen.
Und ohne Geld fangen die mit dem Hausbau auch noch nicht an.
Klasse! Sechs Wochen Verzögerung! Die Halsschlagadern schwellen wieder an.
Hätten wir davon gewusst, hätten wir bei den Parteien mal Druck machen können.
Den machen wir jetzt indem dem Notariat mitgeteilt wird, es sollte sich schnellstens darum kümmern, andernfalls macht das mein Anwalt.
Scheint auch was genützt zu haben, denn einen Tag später ist der Kaufvertrag vom Geschäftsführer unterzeichnet.
Architekt der Planlosigkeit
Die Architektenpläne kommen Mitte Oktober - dachten wir eigentlich.
Die Pläne und die ausgefüllten Formulare für die Baugenehmigung, wo wir dachten, dass Artur sie schon beim Vor Ort-Termin mitbringt - die Pläne ohne die nix läuft.
Der Architekt ist in unserem All In-Wohlfühlpaket-Paket mit EcoChalet inbegriffen, was heisst wir müssen immer über den Hausbauer beim Architekten betteln.
Für die Pläne für die Baugenehmigung, die Pläne für den Entwässerungsplan und die Pläne für die Fundamente.
Sollte eigentlich alles automatisch laufen, unserer Meinung nach. Aber was wissen wir als Neubaulaien schon?
Endlich heisst es alles sei von EcoChalet per Einschreiben zu uns unterwegs. Erleichterung..!
Das Schreiben ist vier Tagen später aber immer noch nicht angekommen. Ernüchterung..!
Wir fragen uns wohin das denn geschickt wurde: ans Bauamt? An unsere zukünftige Adresse? Zurück an den Architekten?
Wir fragen das Gleiche EcoChalet und die stellen fest: die Adresse war falsch. Na wunderbar...
Sie schicken es erneut zu uns.
Wieder ein paar Tage Verzögerung... und wieder warten.
Das Einschreiben mit den Anträgen für die Freistellung bzw. Baugenehmigung kommt diesesmal auch an der richtigen Stelle bei uns an: In zweifacher Ausfertigung, von der nur eine vom Architekten unterschrieben ist!
Die Halsschlagadern schwellen erneut an!
Vor allem die von Chris, ich bin mittlerweile im Stadium des resignierenden Wahnsinns.
Statikpläne: überbewertet!
Also zur Erklärung: einen Antrag auf Freistellung braucht man in zweifacher Ausfertigung.
Wird der von der Gemeinde abgelehnt, geht der direkt zum Bauamt, wo er dann in vierfacher Ausfertigung vorliegen muss. Unterschrieben versteht sich.
Alles nachzulesen in der Landesbauordnung des Saarlands. Konnten wir alles im Internet ergoogeln.
Aber wir sind ja keine Arschitekten, was wissen wir denn schon?
Ausserdem sind keine Pläne für die Statik dabei, die Bebauungsgrenzen sind falsch eingezeichnet und an dem Hausplan sind auch Fehler.
Kann man sowas nicht vorab zur Kontrolle per Mail schicken?
Beim Telefonat mit EcoChalet versucht Chris nicht ins Telefon reinzubeissen.
Sie kümmern sich darum und regeln das mit dem Architekten...! Ja Bitte!!!
Zwei Tage später steht Simon Grigoleit, der Geschäftspartner von Artur persönlich vor unserer Haustür.
Das nennen wir mal Schadensbegrenzung vom Häuslebauer aus dem Niederrhein: Die knapp 800 Kilometer hin und zurück hätten sie sich sparen können, anständigen Architekten vorausgesetzt.
Mit dabei hat er Pläne in vierfacher Ausfertigung, alle unterschrieben ... und alle ohne statische Berechnungen.
Silvi fragt noch Herrn Grigoleit, ob man die nicht für die Freistellung braucht und er meint, dass man die nachreichen kann.
Und so geht Silvi tags darauf mit dem unterschreibenen Bauantrag ohne Statik in vierfacher Ausfertigung zur Gemeinde um die Freistellung zu beantragen.
Und was macht der Freistellungsbeauftragte von der Gemeinde als erstes?
Die Statikpläne suchen. Die braucht man nämlich für einen Freistellungsantrag. Und Pläne nachreichen geht nicht.
Silvi regt sich schon nicht mehr auf, irgendwie haben wir genau das erwartet.
Sie muss nur lachen. Ihr kennt das sicher: dieses Lachen mit der Mischung aus Hysterie, Wahnsinn und Sarkasmus.
Immer geil mit Profis zusammen zu arbeiten!
Der Architekt ist planlos und wir stehen auch wieder ohne Plan da.
Wir hätten besser einen eigenen Architekten vor Ort rausgesucht.
Und die Uhr tickt... wieder warten.
Der mit dem Bagger kommt
Aber immerhin war die gefühlt 2000ste Anfrage bei einem Bauunternehmen erfolgreich.
Eine Firma die Zeit hat, Ahnung hat und der Preis stimmt (an welche Firma erinnert mich das nur...?).
In zwei Wochen, Mitte November also, will er anfangen, zumindest mal mit den Erdarbeiten.
Fundamente kann er ja noch keine machen, dazu fehlen ja noch die genehmigte Freistellung und der Fundamentplan...von wem?
Vom Architekten.
Aus Mitte Dezember wird wohl eher Mitte Februar...
Ist Statik nur ein saarländisches Phänomen?
Wird die Freistellung noch vor der Apokalypse beantragt?
Und wird auf Mogroach-Land jemals gebaggert?
Bleibt am Ball, das alles erfahrt ihr im
2 Comments
Spannende Kiste mit vielen Hürden. Bin gespannt auf die nächste Phase!!
Cool bleiben 🙂
Ja, zu spannend momentan für unseren Geschmack, Ben.
Da ist cool bleiben manchmal gar nicht so einfach 🙂