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Alles Werbung, oder was?

Warnung! Dieser Beitrag kann ihre Meinung beeinflussen!



Kennt ihr diese Angstmach-Werbebeiträge?

Diese „es-droht-euch-eine-Abmahnung-wenn-ihr-nicht- folgendes-tut“-Posts?

Im Netz kursieren da die unterschiedlichsten Meinungen drüber.

Aber welche stimmt denn nun? Wir hinterfragen dies nun.

Liebe Leser, ihr habt es erkannt! Es geht heute bei uns ums liebe und leidige Thema Kennzeichnung von Beiträgen für die man bezahlt wird.

Im Volksmund gerne auch Werbung, Anzeige oder irgendwie eingedeutscht auch sponsored Post genannt.

Kennzeichnung von Beiträgen


Wie ihr wisst, haben wir auch den ein oder anderen Beitrag, den wir im Rahmen einer Kooperation veröffentlicht haben und für die wir in irgendeiner Form (unter-) bezahlt wurden.

Unsere Beiträge sind, wie es unserer Meinung der Gesetzgeber verlangt, mit „kommerzielle Kommunikation“ gekennzeichnet und wir möchten diese Beiträge in Zukunft auch weiterhin gesetzeskonform kennzeichnen.

Aber wie denn nun?

Unser Kampagnenpartner informiert uns jetzt aber darüber, dass ab sofort alle dieser bezahlten Beiträge mit den Worten WERBUNG oder ANZEIGE gekennzeichnet werden müssen! Zusätzlich gehört dann auch noch ein Link mit Erklärung in jeden dieser Beiträge.

Hier mal voran gestellt: Dass bezahlte Beiträge gekennzeichnet wird, sollte von vorneherein zum guten Ton gehören. Und dass man zusätzlich am Ende einen Hinweis gibt, mit „Achtung! Dieser Bericht enthielt kommerzielle Kommunikation. Der Inhalt und meine Meinung wurden dadurch nicht beeinflusst.“

Ja, das ist auch okay und tut ja keinem weh.

Leider ist es aber immer noch so, dass gerade bei Produkttest manche Blogger gänzlich auf eine Kennzeichnung verzichten. Und das bringt uns in diese missliche Lage, jetzt Beiträge verpflichtend mit den Worten WERBUNG oder ANZEIGE zu kennzeichnen. Wir werden also gezwungen, Beiträge nicht gesetzeskonform zu kennzeichnen, da die beiden vorgeschlagenen Wörter im Allgemeinen als „richtig“ angesehen werden.

Aber sind sie das auch?

Denn wo bitte steht denn im Gesetz, dass es genau eins dieser zwei Wörter sein müssen?

Das englische Begriffe wie sponsored missverstanden werden können, leuchtet ja ein. Und so wird als Begründung aufgeführt, dass nicht vorausgesetzt werden darf, dass Leser eines deutschsprachigen Blogs die Bedeutung englischer Begriffe verstehen.

Aber darf denn vorausgesetzt werden, dass der Blogger Rechtsbegriffe und Beamtendeutsch versteht?

++ Achtung WERBUNG !? ++


Todesanzeige in der Zeitung ?

„Eine Anzeige ist eine öffentliche Ankündigung oder Bekanntmachung, die im Auftrag und im Interesse des Bekanntmachenden und in der Regel gegen Bezahlung als Werbebotschaft in einer Druckschrift abgedruckt wird.“ (Wikipedia)

Eine Todesanzeige wäre dann ganz klar Werbung. Ein bisschen makaber, oder versteh ich das etwa falsch?

kommerzielle Kommunikation...?

Laut Duden ist eine Anzeige entweder eine

1. Meldung einer strafbaren Handlung an eine Behörde

2.a. gedruckte Bekanntgabe eines privaten Ereignisses

b. in einer Zeitung, Zeitschrift, Website o. Ä. veröffentlichte private, geschäftliche oder amtliche Mitteilung; Inserat; Annonce

3.a. das Anzeigen; ablesbarer Stand

b. Anlage, die etwas anzeigt

Also wären laut Duden alle Beiträge ANZEIGEN, also Werbung die gekennzeichnet werden muss, oder?

…auf einer Webseite veröffentliche private oder geschäftliche Mitteilungen? Da macht es ja schon fast Sinn die Webseite in Mogroach-Anzeiger umzubenennen.

Ist die Pflicht dann erfüllt? Aber dann erkennt der Leser aber erst Recht nicht mehr, was kommerziell war. Da ja auch private Mitteilungen ANZEIGEN sind und der Leser nicht daraus schließen kann, ob man in irgendeiner Form dafür bezahlt wurde.

Darf denn vorausgesetzt werden, dass der Durchschnittsbürger für Worterklärungen ein Wörterbuch benutzt?

Telemediengesetz


Aber was sagt denn nun, das für uns Blogger geltende

Telemediengesetz (TMG)?

Dieses Gesetz besagt unter § 6 Absatz 1 Punkt 1, dass Kommerzielle Kommunikation klar als solche zu erkennen sein muss.

Der Paragraph regelt also die besonderen Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind. Her sei angemerkt, dass Blogger Telemedien nutzen.

Dabei ist laut § 2 TMG kommerzielle Kommunikation jede Form der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person dient, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt;

die Übermittlung der folgenden Angaben stellt dabei als solche keine Form der kommerziellen Kommunikation dar:

a) Angaben, die unmittelbaren Zugang zur Tätigkeit des Unternehmens oder der Organisation oder Person ermöglichen, wie insbesondere ein Domain-Name oder eine Adresse der elektronischen Post,

b) Angaben in Bezug auf Waren und Dienstleistungen oder das Erscheinungsbild eines Unternehmens, einer Organisation oder Person, die unabhängig und insbesondere ohne finanzielle Gegenleistung gemacht werden.

Gesunder Menschenverstand

Mit Anwendung des §1 GMV (gesunder Menschenverstand) heißt das so viel, wie:

Ich habe für einen Beitrag eine finanzielle Gegenleistung erhalten =

Kommerzielle Kommunikation = klar kennzeichnen als kommerzielle Kommunikation

Ich habe für einen Beitrag keine finanzielle Gegenleistung erhalten =

keine kommerzielle Kommunikation = keine Kennzeichnung

Eigentlich eindeutig, oder?

Warum dann nicht einfach kennzeichnen, wie es im Gesetz steht? Mit kommerzieller Kommunikation? Zudem sind die Erläuterungen bezüglich kommerziell und Kommunikation eindeutig im Wörterbuch beschrieben. Fehlinterpretationen nahezu ausgeschlossen.

Aber dann liest man schlaue Blogs von Juristen, die besagen, ACHTUNG ich zitiere: „Also wie jetzt genau gekennzeichnet werden muss ist natürlich nicht klar geregelt und es wird im Einzelfall entschieden.“ Oder aber: „Nutzt die eindeutigen Wörter WERBUNG oder ANZEIGE.“

Staatsexamen aus Spaß gemacht, oder was?

Alles Werbung, oder was?


Nimmt man sich dann mal den Begriff der Werbung vor, kommt man dem Dilemma aber ein wenig näher. Es gibt nämlich keine einheitliche Definition des Begriffes Werbung! Jeder Möchtegern-schlauer Fachidiot hat sich nämlich da ausgetobt und für sich die passende Definition erfunden.

„Als Werbung wird die Verbreitung von Informationen in der Öffentlichkeit oder an ausgesuchte Zielgruppen, zwecks Bekanntmachung, Verkaufsförderung oder Imagepflege von meist gewinnorientierten Unternehmen bzw. deren Produkten und Dienstleistungen, selten auch für unentgeltliche, nicht gewinnorientierte Dienste oder Informationen, verstanden.“ (wikipedia)

Diese in Fachkreisen selbst erfundene Definition haben dabei nur eine Gemeinsamkeit: Werbung will beeinflussen.

Werbung zu kennzeichnen wird somit überaus lustig bei Mundpropaganda!

Folgendes Szenario schießt mir da in den Kopf:

Ich: Hallo, un wie geht´s?

Du: Joa, gut soweit. Wie war denn euer Urlaub?

Ich: Das erzähle ich gerne, aber ACHTUNG, jetzt folgt WERBUNG! Also wir waren kürzlich in… und da war da dieses geile Hotel … die haben uns sogar einen Obstteller gratis aufs Zimmer gebracht. Aber meine Meinung wurde dadurch nicht beeinflusst…

Was ist denn nun Werbung?


Den einzigen Anhaltspunkt zu einer juristischen Definition des Wortes WERBUNG liefert die europäische Richtlinie 2006/114/EG mit Art. 2 a) zu irreführender und vergleichender Werbung. Diese Richtlinie definiert Werbung als „jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, zu fördern“.

Wie juristisch bekannt sein sollte, muss EU-Recht in die Rechtsprechung des jeweiligen EU-Landes umgewandelt werden, sonst drohen Strafen. Die Anforderungen aus dieser EU- Richtlinie ist also in der deutschen Rechtsprechung im UWG (Gesetz des unlauteren Wettbewerb) umgesetzt.

Dort findet man in den Begriffsbestimmungen aber auch nicht mehr das Wort WERBUNG, sondern „geschäftliche Handlung“:

1) Im Sinne des UWG bedeutet in §2 Absatz 1. Punkt 1.:

„geschäftliche Handlung“ ist jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens , bei oder nach einem Geschäftsabschluss, das mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen objektiv zusammenhängt; als Waren gelten auch Grundstücke, als Dienstleistungen auch Rechte und Verpflichtungen;

Aha. Danach handeln wir also geschäftlich. Kennzeichnen wir doch in Zukunft mit „geschäftliche Handlung“. Wäre auch eindeutig, oder nicht?

Liest man dann im Gesetz weiter taucht dann im § 7 UWG doch noch das Wort WERBUNG auf:

Und zwar unter 2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen

1. bei Werbung unter Verwendung eines für den Fernabsatz geeigneten Mittels der kommerziellen Kommunikation, durch die ein Verbraucher hartnäckig angesprochen wird, obwohl er dies erkennbar nicht wünscht

Und siehe da: Da ist sie ja auch wieder… die KOMMERZIELLE KOMMUNIKATION!

Perfekte Verwirrung

Wenden wir mal die Substitution an und ersetzen die Wörter Werbung und Kommerzielle Kommunikation mit den eigentlichen Rechtsbegriffen und Definitionen:

„Bei geschäftlichen Handlungen, also jedem Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder fremden Unternehmens, bei oder nach einem Geschäftsabschluss, das mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen… objektiv zusammenhängt, unter Verwendung eines für den Fernabsatz geeigneten Mittels…, also mit jeder Form der Kommunikation, die der unmittelbaren oder mittelbaren Förderung des Absatzes von Waren, Dienstleistungen oder des Erscheinungsbilds eines Unternehmens, einer sonstigen Organisation oder einer natürlichen Person dient, die eine Tätigkeit im Handel, Gewerbe oder Handwerk oder einen freien Beruf ausübt…“

Die richtige Kennzeichnung ?


Aber eigentlich bringt es Wikipedia hier ganz verständlich auf den Punkt:

Kommerzielle Kommunikation ist ein Begriff aus dem deutschen Telemediengesetz (TMG). Er definiert, was unter Werbung in Telemedien zu verstehen ist. Kommerzielle Kommunikation in den Telemedien unterliegt in Deutschland gesetzlichen Auflagen.

Der Begriff der „Kommerziellen Kommunikation“ wird oft fälschlich mit dem Begriff der Schleichwerbung (vgl. Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien (RStV), Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)) gleichgesetzt.

„Kommerzielle Kommunikation“ ist jedoch keine Schleichwerbung, sondern lediglich ein gesetzlich definierter Begriff, der verdeutlicht, wann Kommunikation in Telemedien überhaupt als kommerziell, also als „werblich“ eingestuft werden muss. Das Telemediengesetz gestattet Kommerzielle Kommunikation unter bestimmten Voraussetzungen. Schleichwerbung ist hingegen in Deutschland gesetzlich verboten.

Stark vereinfacht dargestellt, ist Schleichwerbung getarnte Kommerzielle Kommunikation.“

Fazit:


Werbung in Telemedien heißt kommerzielle Kommunikation!

Kommerzielle Kommunikation ist im Gegenzug zum Wort WERBUNG ein rechtlich definierter Begriff und zudem eindeutig interpretierbar.

Der einzige weitere rechtlich definierte Begriff wäre „geschäftliche Handlung“. Auch dieser Begriff erscheint mir eindeutig und als Kennzeichnung geeignet.

Das Wort Anzeige hingegen hat mehrere Bedeutungen und kann daher gar nicht eindeutig sein.

Aber eigentlich ergibt sich das Ganze doch schon aus §1 GMV:

Kommerzielle Kommunikation klar als kommerzielle Kommunikation zu kennzeichnen, wie es das TMG verlangt, ist doch am eindeutigsten mit der Kennzeichnung „Kommerziellen Kommunikation“.

Warum soll ich jetzt nochmal nicht gesetzeskonform mit Werbung/Anzeige kennzeichnen?

Schluss mit der Angstmacherei! Regelt es endlich eindeutig!

Und was machen nun Experten, die uns teuer beraten wollen? Na uns Angst und drohen uns mit Abmahngebühren wenn wir nicht mit Werbung oder Anzeige kennzeichnen! Und der leichtgläubige Nicht-Jurist glaubt das alles.

Wäre das nicht nach § 3 & 3a UWG eine unlautere geschäftliche Handlung und ein Rechtsbruch?

„Unlauter handelt, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen.“(Werbung und Anzeige statt komm. Kommunikation und geschäftliche Handlung)

Aber so genau kann man das ja nicht sagen, ist schließlich Einzelfallentscheidung.


Hinweis: Dieser Bericht enthält eine freie Interpretation eines Nicht-Juristen. Meine Meinung wurde durch die eigenständige Recherche der einschlägigen Gesetztestexte beeinflusst.



Jetzt dürft ihr euch eure eigene Meinung bilden.

Wie seht ihr das Ganze?

Verwirrung perfekt?


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